Gasprüfung
Gasprüfung nach DVGW G 607 und DGUV V 79
Sicherheit hat höchste Priorität – gerade bei mobilen Zuhause auf Rädern und gewerblichen Einsatzfahrzeugen! Unsere professionelle Gasprüfung für Wohnwagen und gewerblich genutzte Gasanlagen mit Flaschenbetrieb garantiert Ihnen ein Höchstmaß an Schutz und Zuverlässigkeit.
Gasprüfung nach DVGW G 607/EN 1949 für Wohnwagen und Wohnmobile
Wenn Sie stolzer Besitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils sind und darin eine Flüssiggasanlage für Heiz- oder Kochzwecke verwenden, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit bereits auf den Begriff „Gasprüfung nach G 607/EN 1949“ gestoßen. Dieser Hinweis ist von besonderer Bedeutung, da er die Sicherheit Ihrer Gasanlage gewährleistet. Wir möchten Ihnen hier die essentiellen Informationen zur Gasprüfung nach G 607 zur Verfügung stellen, um Ihnen ein besseres Verständnis dafür zu vermitteln.
Natürlich, hier ist das Inhaltsverzeichnis ohne die Einleitung:
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlage und Regelungen
- Anwendungsbereich der G 607
- Zeitpunkt der Durchführung der G 607
- Durchführung und Inhalte der G 607 Prüfung
- Nach erfolgreicher Prüfung
- Das Prüfbuch
- Wichtiger Hinweis zur Aussetzung der G 607 im Rahmen der HU bis 01.01.2023
- Empfehlung und Abschluss
- Weitere Informationen zur Gasprüfung G 607
Rechtliche Grundlage und Regelungen
Die Gasprüfung G 607/EN 1949 ist eine gesetzliche Vorgabe, die seit dem 1. Oktober 2004 europaweit für das Betreiben von Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen gilt. Die Basis dieser Regelung bilden die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949. Diese Richtlinien verlangen, dass jede Gasanlage in einem Fahrzeug einer periodischen Gasprüfung durch einen sachkundigen Experten unterzogen werden muss. Diese Prüfung erfolgt im Zwei-Jahres-Turnus (vergleichbar mit der Gasprüfung nach DGUV V 79). Im Sachverständigenbüro Bulling stehen Ihnen qualifizierte Ansprechpartner wie Andre Gensmann und Christian Franzke für diese Prüfungen zur Verfügung.
Anwendungsbereich der G 607
Die Vorgaben der G 607 gelten für sämtliche Fahrzeugtypen, die Flüssiggasanlagen für Wohn- und Aufenthaltszwecke an Bord haben. Hierzu zählen nicht nur Wohnwagen und Wohnmobile, sondern auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, sofern deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen. Dies bedeutet, dass jeder, der einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein vergleichbares Fahrzeug besitzt, von der G 607 Gasprüfung betroffen ist. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Pflicht auch dann besteht, wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird.
Zeitpunkt der Durchführung der G 607
Die Gasprüfung nach G 607/EN 1949 erfolgt in zwei wesentlichen Fällen. Erstens muss sie vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage in einem neuen Wohnwagen oder Wohnmobil durchgeführt werden. Danach wird sie regelmäßig alle zwei Jahre wiederholt. Zweitens ist die Prüfung erforderlich, wenn Änderungen an der bestehenden Gasanlage vorgenommen werden, sei es die Reparatur oder der Austausch von Gasgeräten. Jede Modifikation an der Gasanlage erfordert eine erneute Prüfung. Bei Sachverständigenbüro Bulling stehen Ihnen sachkundige Mitarbeiter zur Verfügung, um die Notwendigkeit der Prüfung einzuschätzen.
Durchführung und Inhalte der G 607 Prüfung
Die Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 beinhaltet eine umfassende Überprüfung der Gasanlage, einschließlich der Gasleitung, der Geräte und technischen Bauteile. Folgende Schritte sind Bestandteil der Prüfung:
– Dichtigkeitsprüfung der gesamten Gasanlage mittels elektronischer Geräte.
– Funktionsprüfung der Gasgeräte.
– Überprüfung der Thermoelemente an den Geräten.
– Prüfung technischer Bauteile wie Regler und Schläuche auf ihren Zustand, mit einer gesetzlichen Austauschpflicht nach 8 bis 10 Jahren.
– Weitere Details zur Prüfung finden Sie im DVGW Arbeitsblatt G 607.
Um eine umfassende Sicherheit zu gewährleisten, führen wir im Sachverständigenbüro Bulling in Verbindung mit der G 607 Prüfung auch eine Funktionsprüfung durch. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass unsere Kunden ein fundiertes Verständnis für den Betrieb ihrer Gasgeräte haben.
Nach erfolgreicher Prüfung
Nach einer erfolgreichen G 607 Gasprüfung erhält das geprüfte Fahrzeug eine Prüfplakette, die gut sichtbar außen am Fahrzeug angebracht wird. Diese Plakette ist zwei Jahre gültig und weist das Jahr der nächsten Prüfung aus. Zudem erhalten Sie eine Prüfbescheinigung „DVGW Arbeitsblatt nach G 607“, die als Prüfbuch bezeichnet wird. Diese Bescheinigung wird vom Sachverständigen mit Stempel und Unterschrift versehen und sollte im Fahrzeug aufbewahrt werden, da sie jede weitere Prüfung dokumentiert.
Das Prüfbuch
Es ist bedauerlich, dass immer noch viele Fahrzeugbesitzer der Annahme verfallen, dass lediglich das Vorhandensein einer Prüfplakette ausreichend ist. Diese Annahme ist jedoch eindeutig falsch. Die angebrachten Aufkleber dienen lediglich als visuelle Hinweise, deren Gültigkeit ausschließlich durch die im Prüfbuch festgehaltenen Protokolle bestätigt wird. An dieser Stelle möchten wir erneut eindringlich betonen: Die Aufzeichnungen im Prüfbuch müssen stets mitgeführt werden, um den gültigen Status der Prüfung nachzuweisen.
Wichtiger Hinweis zur Aussetzung der G 607 im Rahmen der HU bis 01.01.2023
Die Gasprüfung nach G 607 war lange Zeit Voraussetzung für die Hauptuntersuchung (HU). Fahrzeuge ohne gültige Gasprüfung erhielten keine HU-Plakette. Seit dem 01. Januar 2020 spielt die Gasprüfung jedoch keine Rolle mehr bei der HU, und diese Aussetzung gilt bis zum 1. Januar 2023. Diese Änderung basiert auf der Verbesserung der Prüfgeräte und -methoden bei der Hauptuntersuchung.
Empfehlung und Abschluss
Obwohl die Aussetzung der G 607 Gasprüfung im Rahmen der HU besteht, empfehlen wir weiterhin, die Prüfung regelmäßig durchzuführen. Die eigene Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion der Gasanlage sind von größter Bedeutung. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und die Prüfung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen durchzuführen. Besuchen Sie uns gerne im Sachverständigenbüro Bulling oder reservieren Sie die G607-Prüfung online über unseren Onlineshop. Wir sind stets bestrebt, Ihre Sicherheit zu gewährleisten und einen kompetenten Service anzubieten.
Weitere Informationen zur Gasprüfung G 607
Gasprüfung nach DGUV V 79 (ehemals bekannt als BGV D 34)
Die DGUV V 79 (ehemals bekannt als BGV D 34) ist Ihr Leitfaden für sichere Flüssiggasanlagen in gewerblichen Betrieben. In regelmäßigen Abständen – alle zwei oder vier Jahre – ist eine verpflichtende Gasprüfung erforderlich, um die Sicherheit Ihrer Anlage zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
- Wichtige Informationen zur Gasprüfung von Flüssiggasanlagen für gewerbliche
- Umfang der DGUV V 79 und Anwendungsbereiche
- Zeitliche Intervalle der Gasprüfung nach DGUV Vorschrift 79
- Wichtige Aspekte der Prüfung nach DGUV V 79
- Ablauf der Kontrolle nach DGUV V 79
- Vertrauen Sie dem Fachmann für Gasprüfungen
- Weitere Informationen zur Gasprüfung nach DGUV V 79
Wichtige Informationen zur Gasprüfung von Flüssiggasanlagen für gewerbliche Nutzung
Die DGUV V 79 (ehemals BGV D 34) ist eine Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die sich auf Flüssiggasanlagen in gewerblichen Betrieben bezieht. Sie legt Standards für die Aufstellung, Sicherheit und Wartung dieser Anlagen fest. Früher als Unfallverhütungsvorschrift D 34 (BGV D 34) bekannt, wurde sie vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt. Diese Vorschrift trat am 01. Oktober 1993 in Kraft und entwickelte sich aus der VBG 21.
Die DGUV V 79 dient als Leitfaden für die Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen, die in gewerblichen Bereichen eingesetzt werden. Dies umfasst verschiedene Bereiche, in denen Flüssiggas für Brennzwecke genutzt wird und mit Druck- oder Druckgasbehältern versorgt wird. Zu den abgedeckten Gasarten gehören:
– Butan
– Butylen
– Propan
– Propylen
– sowie deren Gemische
Insbesondere im Gastronomiebereich finden diese Anlagen Verwendung. Hierbei unterliegen nicht nur die Flüssiggasanlagen, sondern auch Flüssiggasverbrauchsanlagen einer Prüfung. Da nur Gasgeräte mit einem Betriebsdruck von 50 mbar für gewerbliche Nutzung zugelassen sind, erfolgt die Prüfung gemäß DGUV V 79 bei 150 mbar, dem dreifachen Betriebsdruck.
Umfang der DGUV V 79 und Anwendungsbereiche
Die DGUV V 79 regelt ausschließlich die Verwendung von Flüssiggasgeräten und betrifft nicht erdgasbetriebene Geräte. Die inhaltlichen Anforderungen sind im Vergleich zur vorherigen BGV D 34 unverändert geblieben, lediglich der Name wurde angepasst.
Zeitliche Intervalle der Gasprüfung nach DGUV Vorschrift 79
Die regelmäßige Prüfung von gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Stationäre Anlagen müssen alle vier Jahre, mobile Anlagen alle zwei Jahre von einem sachkundigen Prüfer überprüft werden. Falls eine Anlage eine Zeit lang nicht genutzt wird (Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr) oder Reparaturen notwendig sind, ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Wichtige Aspekte der Prüfung nach DGUV V 79
Die Sicherheit und Funktionalität Ihrer Flüssiggasanlage stehen im Mittelpunkt der DGUV V 79-Prüfung. Hierbei werden unter anderem folgende Punkte überprüft:
– Dichtigkeit, inklusive Gasschläuche und Rohre
– Funktionsfähigkeit der Gasinstallation
– Aufstellung der Flaschen
– Einhaltung der Aufstellungsrichtlinien
– Notwendigkeit eines ausreichenden Luftaustauschs
Bei erfolgreicher Abnahme erhält Ihre Anlage eine Prüfplakette sowie eine Prüfbescheinigung. Die Plakette wird gut sichtbar angebracht, und die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren und bei der nächsten Prüfung vorzulegen.
Was erwartet Sie bei einer Kontrolle nach DGUV V 79?
Die Kontrolle nach DGUV V 79 umfasst:
– Abnahme der Prüfung alle 2 bzw. 4 Jahre
– Dichtigkeitsprüfung durch Druckpumpe
– Überprüfung der verwendeten Bauteile
– Funktionsprüfung der Geräte
– Kontrolle der Flaschenaufstellung
– Erstellung von Prüfprotokollen
Vertrauen Sie dem Fachmann für Gasprüfungen
Auch wenn die Prüfung Ihrer Anlage möglicherweise als lästig erscheint, ist sie unerlässlich. Mängel, die bei einer Prüfung nicht erkannt und behoben werden, können Ordnungswidrigkeiten darstellen und hohe Kosten sowie potenzielle Gefährdungen für andere Personen zur Folge haben.
Bei Fragen zu Ihrer Flüssiggasanlage, zur Durchführung einer Kontrolle oder zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 79 stehen wir Ihnen jederzeit kostenlos zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (0) 7161 9245051 oder per E-Mail an info@svb-bulling.de.
Weitere Informationen zur Gasprüfung nach DGUV V 79 finden Sie hier:
Preise Gasprüfung |
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Privat |
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Netto | Brutto | |
Prüfung* | 47,90 € | 57,00 € |
Prüfbuch | 5,00 € | 5,95 € |
Neuausstellung | 35,30 € | 42,01 € |
Ersatzplakette | 1,00 € | 1,19 € |
* Prüfdauer ca. 30 Minuten! (Bei Mehraufwand je 30 Minuten) | 20,00 € | 23,80 € |
Gewerblich |
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Imbissfahrzeuge / Foodtrucks* | 80,00 € | 95,20 € |
(Prüfung vor Ort bis 10 km Anfahrt) | ||
Imbissfahrzeuge / Foodtrucks* | 70,00 € | 83,30 € |
(Prüfung im Hause) | ||
Anlagen in Imbissfahrzeugen / Foodtrucks* | 55,00 € | 65,45 € |
(Bei zentraler Gasversorgung) | ||
Marktstände / Gastronomie / Handwerk | 55,00 € | 65,45 € |
Gasverbrauchsgeräte (Gasbräter, Terrassenstrahler, Hockerkocher, etc.) | 45,00 € | 53,55 € |
(Versorgung durch separate Gasflasche) | ||
Erstausstellung oder Neuausstellung Prüfbuch (BGG 935 o. 937) | 20,00 € | 23,80 € |
(Mit Neuaufnahme und Neueintrag aller Geräte) | ||
Ausstellung eines neuen Prüfbuches (wenn urspr. Prüfbuch voll!) | 5,00 € | 5,95 € |
Wiederholgungsprüfung | 30,00 € | 35,70 € |
(Bei erfolgloser Durchführung der eigentlichen Gasprüfung) | ||
Aufpreis je km | 0,75 € | 0,89 € |
* Prüfdauer ca. 30 Minuten! (Bei Mehraufwand je 30 Minuten) | 25,00 € | 29,75 € |