Schadengutachten

Sie haben einen unverschuldeten Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden der durch den Unfall entstanden ist ersetzen. Um Ihren Schadenersatz des Fahrzeuges zu beziffern benötigen Sie ein Gutachten oder eine Reparaturkalkulation von einem qualifizierten Kfz Gutachter.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nicht ausreichend, weil hier einige Schadensersatzpositionen fehlen und der Kostenvoranschlag nicht vor Gericht für die Beweissicherung genügt. Der Kfz Sachverständige ermittelt hier umfänglich und exakt die Schadenssumme. Die richtige Schadensabwicklung nach einem unverschuldeten Unfall ist kompliziert und für einen Leien sehr undurchsichtig. Erst einmal ist es wichtig den Klein- oder Großschaden an Ihrem Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, um die gesamte Schadenhöhe festzustellen. Die im Kfz Haftpflichtschadenfall zugrunde liegenden gesetzlichen Ansprüche unterscheiden sich von den vertraglichen Ansprüchen im Kfz Kaskoschadenfall. Im Kfz Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Im Schadensfall zählt der neutrale Sachverständige Ihrer Wahl zu Ihren Rechten. Das Gutachten ist Teil des Schadenausgleichs. Ob ein Gutachten erforderlich ist entscheiden Sie  als Geschädigter selbst.

Sie hatten einen Unfall und was nun? Dinge die sie von vorne rein wissen sollten sind: Sie haben die freie Gutachter Wahl, Sie haben das Recht so dargestellt zu werden wie unmittelbar vor Unfall eintritt.
Egal ob ein kleiner Schaden den man kaum sieht oder ein großer Schaden bis hin zum Totalschaden sollte von einem Fachmann begutachtet werden.

Auch ein vermeintlicher kleiner Schaden dem man nichts ansieht kann unter Umständen sehr teuer werden, da heutzutage doch die ganze Kunststoffstoßstange die sich nach einem Unfall oft zurück verformen ein großer Schaden darunter erst mal nicht ersichtlich ist.
Was können genau wir für Sie tun?
Ganz einfach wir nehmen den Schaden auf und ermitteln die Schadenhöhe an ihrem Fahrzeug des weiteren sollte es noch nicht geschehen sein werden wir den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.

Schäden direkt melden

Bitte fügen Sie die ausgefüllte Abtretungserklärung dem Formular bei!

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